SOMMER & SOMMER, Steuerberatung und Rechtsberatung, Wir können (es) Steuern !

Nienkamp 82-84, 48147 Münster Tel. 0251.28.50.20 Fax 0251.28.50.218

Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 7 - 18 Uhr, Freitag: 7 - 15 Uhr 

Zum 1. Januar 2012 haben sich zahlreiche steuergesetzliche Änderungen ergeben. Falls Sie dazu Informationmen wünschen, so wenden Sie sich bitte zu einem unverbindlichen Erstgespräch an uns. 

Auch gibt es im Jahrre 2012 wieder Schwerpunktprüfungen der Finanzämter im OFD-Bezirk Münster. Diese sog. Prüffelder werden festgelegt, um die einzelnen Finanzämter verbindlich anzuweisen, die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse im Hinblick auf spezielle Punkte genauestens zu prüfen. Die Liste mit den Vorgaben für die verschiedenen Finanzämter können Sie unter dem Menüpunkt "Downloads" bei uns einsehen.

Die bekannte und beliebte Form der Selbstanzeige hat sich seit dem 2. Mai 2011 radikal geändert ! Nutzen Sie über uns die Möglichkeit, sich über die Konsequenzen für Sie zu informieren  ! Der Bundestag hat die Neuregelung am 17. März 2011 beschlossen. Sie wird nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten wirksam. Da dieser Zeitpunkt aber erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (also leider erst nachträglich) bekanntgegeben worden ist, ist aber nunmehr die Unsicherheit beseitigt, ab wann die alte Rechtslage nicht mehr gilt: da der Bundesrat über den Gesetzesvorschlag am 15. April 2011 debattiert und zugestimmt, der Bundespräsident seine Unterschrift geleistet hat und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Mai 2011 stattgefunden hat (BGBl. I 2011 S. 676) ist die alte Rechtslage nunmehr beendet.Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Experten beraten !   

In 2011 müssen sich besonders u.a. Rentner vor dem Finanzamt in acht nehmen, da die Finanzverwaltung insbesondere diese verstärkt unter die Lupe nehmen will.

Wir helfen Ihnen bei der Abwendung steuer(straf)rechtlicher Folgen gegenüber jeder Steuerfahndung und begleiten und beraten Sie zu vernünftigen Preisen auch bei der evtl. Erstellung und Abgabe von Selbstanzeigen, die z.Zt. noch möglich sind und die Strafbarkeit beseitigen ! Gerade in der letzten Zeit konnten wir etliche Steuerstrafverfahren erfolgreich bearbeiten.  

Neben klassischer und umfassender Steuerberatung u.a. inklusive Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Finanzbuchhaltung und Gehaltsabrechnungen bieten wir Ihnen zusätzlich (steuerfach)anwaltliche und effektive (Abwehr)beratung in jedem (Steuer)fall an !

Notruf-Nr.: +49 160.91.700.688 (7 Tage die Woche, 24 h)

Steuerdaten aus der Schweiz: Selbstanzeige? Ja und Nein!
Zur Zeit werden noch immer die steuerlichen Informationen auf CD, die dem deutschen Fiskus angeboten werden (und teilweise schon von ihm gekauft worden sind) heiß diskutiert.

Wir wollen hier nicht über die rechtliche Situation des Erwerbs solcher Daten sprechen (obschon dies eventuell eine Auswirkung auf deren Verwendung durch den Fiskus und die Strafverfolgungsbehörden haben kann).

Vielmehr geben wir allen Betroffenen zu bedenken, ob eine sog. Selbstanzeige überhaupt durchgeführt werden soll und wenn ja, in welcher Art und in welchem Maße.

Grundsätzlich kann allein eine verfahrensrechtlich gelungene Selbstanzeige nur die Strafbarkeit eines Steuerdeliktes beseitigen, nicht aber die Steuernachzahlung inkl. der oft sehr hohen Verzinsung.

Es lassen sich hierzu keine Pauschalempfehlungen aussprechen. Wir können nur allen Betroffenen dringend raten, nicht Hals-über-Kopf zu reagieren, sondern vielmehr eine gründliche Prüfung der Schritte vornehmen zu lassen, da u.a. nicht jedem Betroffenen immer klar ist, was wann wo steuerpflichtig war. Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen mit diesen Abläufen feststellen, dass viele Selbstanzeigen wegen schlechter Beratung oder unberatenem Vorgehen auch in jüngster Vergangenheit gerade nicht zur gewünschten Strafbefreiung geführt haben.

In diesen Tagen gehen wohl sehr viele Selbstanzeigen in den Finanzämtern der verschiedensten Bundesländer ein. Es gibt dabei aber viele Fallstricke zu beachten. Diese zu umgehen ist gerade seit der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Strafbarkeit bei Steuerhinterziehung immens wichtig geworden. So mancher prominente Steuerhinterzieher würde heute eine Haftstrafe ohne Bewährung befürchten müssen.

Infos zur Abgeltungssteuer

Tätigkeitsspektrum:                                                                                                         Das Team hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen, Freiberufler (wie Ärzte und Zahnärzte) und auch junge Selbständige und Gewerbetreibende zu beraten. Die Ursprünge unserer Kanzlei finden sich vor über 45 Jahren in Münster. Bei uns erhalten Sie eine Rundum-Beratung aus einer Hand für nahezu alle steuerlichen und rechtlichen Bereiche Ihrer beruflichen und privaten Sphäre. Diesen hohen Anspruch stellen wir sicher durch permanente und intensive Fortbildungen von jedem einzelnen Mitglied unserer Kanzlei.

Ihr Interesse ist unsere Aufgabe, überzeugen Sie sich bei einem persönlichen, unverbindlichen Termin davon. 

Steuerberatung                         

- Aufstellung von Bilanzen und Gewinnermittlungen für Unternehmen und Freiberufler                                                                                                  

- Hilfe bei Betriebsprüfungen

- Vertretung und Lösungen bei Steuerstrafverfahren            

- Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen

- Finanzbuchhaltung inkl. individueller Auswertungen

- Lohnbuchhaltung inkl. aller Nebentätigkeiten

- Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen

- Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung u. Wirtschaftsberatung

- Existenzgründungsberatung

- Beratung bei und Durchführung der Unternehmensnachfolge

- Gestaltende Steuerberatung zur Senkung Ihrer Steuerlast

- Steuerliche Beratung rund um Immobilien

Rechtsberatung                                                                                                      

- spezielle Beratung in Steuer-, Steuerstraf-, Arbeits-, Wirtschafts-, Gesellschafts- u. Zivilrecht

- Vertretung vor allen Gerichten Deutschlands (wie Finanz-, Arbeits-, Amts-, Land- und Oberlandesgerichte)

- Vertragsrecht (Erstellung u. Überprüfung von Verträgen jeglicher Art z.B. Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge) inkl. steuerlicher Optimierung u. steuerlichem Abgleich mit vorhandenen Verträgen


Sollten Sie spezielle Fragen zu diesen oder anderen Bereichen haben und nähere Ausführungen wünschen, so zögern Sie bitte nicht, uns eine E-Mail zu senden oder anderweitig Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen.